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Stipendien und F?rderma?nahmen

Stipendien und F?rderma?nahmen der FAI

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Allen Fakult?ten stehen inneruniversit?re Mittel speziell zur F?rderung von Frauen wie auch zur Gleichstellungsf?rderung zur Verfügung. Von diesen Mitteln k?nnen Wissenschaftler*innen an der FAI und in bestimmten F?llen nach Rücksprache auch Studierende profitieren. Prüfen Sie bitte zun?chst, ob die zentralen Mittel der Universit?t Augsburg (siehe unterer Reiter) genutzt werden k?nnen, bevor Sie Mittel der Fakult?t anfragen.

Als Wissenschaftlerin an der FAI k?nnen Sie einen Antrag auf F?rderung einer Kongressreise aus Mitteln der FAI zur F?rderung der Gleichstellung stellen (nach Rücksprache in bestimmten F?llen auch als Studentin).

Die F?rderung betr?gt maximal 75 % der Gesamtkosten, h?chstens aber 500 Euro.

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Antr?ge k?nnen laufend eingereicht werden. Prüfen Sie bitte zun?chst, ob eine F?rderung aus zentralen Mitteln der Universit?t Augsburg m?glich ist (siehe unterer Reiter). Zur Antragstellung nutzen Sie bitte den? Antrag zur FAI-Gleichstellungsf?rderung , den Sie ausgefüllt an die FAI-Frauenbeauftragten Prof. Dr. Kirstin Peters und Dr. Barbara Feulner senden. Geben Sie in der Mail kurz an, warum eine F?rderung aus den zentralen Mitteln nicht m?glich ist.

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Das Formular ist so gedacht, dass die übrigen Kosten durch den entsprechenden Betreuer oder die entsprechende Betreuerin gedeckt werden. Ist das nicht m?glich, also ist die Summe aus beantragter F?rderung und ?bernahme durch die Betreuung geringer als die voraussichtlichen Kosten, so muss im Formular oder der Mail klar gestellt werden, dass die restlichen Kosten durch die Antragstellerin gedeckt werden. Wie dies geschieht (privat oder durch andere F?rderung) muss nicht dargestellt werden.

Zudem besteht die M?glichkeit, bei individuellen Anliegen im Kontext der Gleichstellung eigene Vorschl?ge für F?rderma?nahmen bei den Fakult?tsfrauenbeauftragten vorzubringen. Besonders gut geeignet sind Workshops, Coachings, Tagungen und Seminare, die der eigenen wissenschaftlichen Karriere und Pers?nlichkeitsbildung dienlich sind.

Die F?rderung betr?gt üblicherweise?maximal 75 % der Gesamtkosten, h?chstens aber 500 Euro, kann in begründeteten F?llen auch h?her ausfallen.

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Antr?ge k?nnen laufend eingereicht werden. Prüfen Sie bitte zun?chst, ob eine F?rderung aus zentrallen Mitteln der Universit?t Augsburg m?glich ist (siehe unterer Reiter). Zur Antragstellung nutzen Sie bitte den Antrag zur FAI-Gleichstellungsf?rderung , den Sie ausgefüllt an die FAI-Frauenbeauftragten Prof. Dr. Kirstin Peters und Dr. Barbara Feulner senden. Sollte das Formular aus Ihrer Sicht nicht passen, wenden Sie sich bitte zun?chst per E-Mail an die FAI-Frauenbeauftragten. In der Mail (mit oder ohne Formular) begründen Sie bitte kurz, warum eine F?rderung aus zentralen Mitteln nicht m?glich ist.

Stipendien der Universit?t Augsburg für Wissenschaftlerinnen

Weitere F?rderm?glichkeiten der Universit?t Augsburg finden sie hier.

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