Leistungsanerkennung
Allgemeine Informationen
?ber die Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland entscheidet der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs. Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig vor dem Auslandssemester mit dem Thema Leistungsanerkennung besch?ftigen und die entsprechenden Personen aus Ihrem Fachbereich kontaktieren.?
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Prozess vor dem Auslandsaufenthalt
Alle Studierenden, die sich Leistungen aus dem Ausland für ihr Augsburger Studium anerkennen lassen m?chten, müssen vor Antritt des Auslandssemesters eine? Anerkennungsvereinbarung abschlie?en. Studierende der WiWi-Fakult?t tun dies über die Software VALIANT, alle anderen Studierenden nutzen das Pdf-Formular.
- Studierende suchen sich Kurse aus dem Angebot der Gasthochschule?aus. Hierbei sollte?ein ?realistisches“ Pensum gew?hlt?(Richtwert: ca. 30 ECTS pro Semester) und beachtet werden, dass das Niveau der Kurse?dem eigenen?Studienfortschritt entspricht.?Auch m?gliche Vorgaben/Einschr?nkungen der Gasthochschule sind bei der Auswahl der Kurse zu beachten.
- Studierende identifizieren anhand ihres Modulhandbuchs und der noch zu füllenden Module?des eigenen?Studiengangs das Modul bzw. die Modulgruppe, in der?sie jeden Kurs einbringen m?chten und füllen die?Anerkennungsvereinbarung?entsprechend aus.
- Studierende?kontaktieren den zust?ndigen Ansprechpartner an ihrer Fakult?t?(sogenannte Fachverantwortliche) per E-Mail mit ihrem Anerkennungsvorschlag und schicken weitere Informationen zu den anzurechnenden Kursen (Links mit Kursbeschreibungen, Angaben zu ECTS usw.) sowie die Anerkennungsvereinbarung mit. Studierende der WiWi-Fakult?t stellen diese Informationen dem Fachbereich über VALIANT zur Verfügung.?
- Die Fachverantwortlichen prüfen schnellstm?glich die Anrechenbarkeit des Kurses und schicken im Falle eines positiven Bescheids die unterschriebene Anerkennungsvereinbarung an die Studierenden zurück.
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Prozess w?hrend des Auslandsaufenthalts
Falls Sie nach der Ankunft im Ausland feststellen, dass Ihre ursprüngliche Kurswahl ganz oder teilweise ge?ndert werden muss, gehen Sie bitte wie folgt vor:?
- Hinf?llige Anerkennungen in Ihrer Anerkennungsvereinbarung streichen. Dafür ben?tigen Sie keine Unterschrift des Fachverantwortlichen.?
- Um die neuen Anerkennungen abzukl?ren, gehen Sie wieder genauso vor wie im Prozess vor dem Auslandsaufenthalt beschrieben.?
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Nach dem Auslandsaufenthalt
- Studierende füllen den?Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland des Prüfungsamtes?aus und?reichen?diesen mit einer Kopie des Transcripts of Records der Gastuniversit?t?und?der vollst?ndigen Anerkennungsvereinbarung sowie ggf. weiteren relevanten Unterlagen beim Prüfungsamt?ein.
- Das Prüfungsamt leitet den Antrag an den zust?ndigen Prüfungsausschuss weiter,?wo die Notenumrechnung vorgenommen wird und der Antrag formal genehmigt wird. Eine inhaltliche Prüfung der anzuerkennenden Kurse findet nicht mehr statt, da diese bereits vorab?in der Anerkennungsvereinbarung genehmigt wurde.?Der Prüfungsausschuss leitet die genehmigten Antr?ge an das Prüfungsamt weiter.
- Das Prüfungsamt vollzieht die Anerkennung durch die Eintragung der anerkannten Leistungen in STUDIS. Studierende werden über STUDIS über die erfolgte Anerkennung informiert.?Bei einer abgelehnten Anerkennung erhalten die Studierenden einen schriftlichen Bescheid.
- Das Prüfungsamt übermittelt eine ?bersicht der anerkannten Leistungen an das AAA.
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Umrechnung von Noten und Leistungspunkten
Ab dem 01.04.2026 werden die Noten der im Ausland erbrachten Leistungen an der Universit?t Augsburg nach der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet – sofern der zust?ndige Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs keine andere Umrechnungsregelung beschlossen und ver?ffentlicht hat.
Die modifizierte bayerische Formel lautet:?
Diese Formel ist universal anwendbar, da lediglich die bestm?gliche Note im ausl?ndischen Notensystem (Nmax) und die unterste Bestehensnote (Nmin), zur Umrechnung ben?tigt werden. Diese Angaben ist auf dem Transcript of Records der Gasthochschule vorhanden. Zur Berechnung der Note k?nnen Sie dieses Online-Tool verwenden.?
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Die berechnete Note wird abschlie?end auf die n?chstgelegene Notenstufe im deutschen System gerundet. Sind zwei Notenstufen gleich weit entfernt, wird zu Gunsten der Studierenden gerundet.?Beispiel: Wenn das Ergebnis 2,6 ist, wird die Note auf 2,7 gerundet. Wenn das Ergebnis 2,5 ist, wird auf 2,3 gerundet.
Ausnahmen zur Formel k?nnen von den zust?ndigen Prüfungsausschüssen für einzelne L?nder (nicht für einzelne Hochschulen!) beschlossen werden, wenn es systematische, landesweite Unterschiede bei der Notenvergabe gibt, also die offizielle Bestnote in der Praxis nicht erreicht werden kann. Diese Ausnahmen müssen auf den Webseiten Ihres Fachbereichs ver?ffentlicht sein. Wird keine abweichende Regelung zur Umrechnung mit der modifizierten bayerischen Formel, wird davon ausgegangen, dass die oben beschriebene Praxis angewendet wird.
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Für die?Umrechnung von Leistungspunkten?von au?ereurop?ischen Partnerhochschulen in das ECTS-System empfiehlt das Akademische Auslandsamt die Umrechnung nach?folgender?Tabelle.?
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Informationen und Ansprechpersonen der Fakult?ten
Dokumente zum Download
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