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Erasmus+ Auslandsmobilit?t für Fortbildung und Lehre

Erasmus+ f?rdert Gast?do?zen?turen an eu?ro?p??ischen Part?ner?hoch?schul?en, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen.

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Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europ?ische Dimension der Gasthochschule st?rken, deren Lehrangebot erg?nzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren k?nnen oder wollen. Nach M?glichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

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Aus dem Erasmus+-Programm gef?rderte Lehraufenthalte innerhalb Europas k?nnen eine Dauer zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten) haben. In der Regel verbringen Dozierende eine Woche im Ausland. Grunds?tzlich wird die j?hrliche Teilnehmerzahl sowie die m?gliche Aufenthaltsdauer mit der Partnerhochschule vertraglich vereinbart. Das verpflichtende Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je angefangener Aufenthaltswoche.

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Fortbildungsma?nahmen sind nicht an einen Vertrag gekoppelt. Sie k?nnen bei Partnerinstitutionen, aber auch bei freien Anbietern absolviert werden. Beispiele für solche Auslandsaufenthalte sind u. a. Workshops, Staff Weeks, Sprachkurse und Job Shadowing.

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Eine ?bersicht über unsere Erasmus-Partner finden Sie hier?

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Wie hoch ist die F?rderung?

Die F?rderung setzt sich zusammen aus einer Tagespauschale nach L?ndergruppen und einer nach Entfernung gestaffelten Reisekostenpauschale

NEU ab 2021: zus?tzliche F?rderung von Green Travel (Reise per Bahn, Bus) durch Top up auf die Reisekostenpauschale und F?rderung zus?tzlicher Reisetage

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Einfache Entfernung gem?? EU Distance Calculator

Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt)?

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Reisekostenzuschüsse ab Projektjahr 2024 und 2025

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Distanz??????????????????? Nicht umweltfreundliches Reisen???????????????????????????????? Umweltfreundliches Reisen
10 -? ?? 99 km 28 EUR 56 EUR
100 -? ?? 499 km? 211 EUR 285 EUR
500 -? ?? 1999 km ?? 309 EUR 417 EUR
2000 - 2999 km 395 EUR 535 EUR
3000 -? ?? 3999 km? 580 EUR 785 EUR
4000 -? ?? 7999 km? 1188 EUR 1188 EUR
8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR

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Für die Berechnung des Reisekostenzuschusses wird eine Erkl?rung über die Art der Verkehrsmittel und die dafür notwendigen Reisetage erbeten. Im Sinne der Nachhaltigkeit fordern wir alle Teilnehmenden explizit dazu auf, umweltfreundliche Reiseoptionen für ihre Mobilit?t zu w?hlen.?Siehe Erasmus+ Green – Nachhaltigkeit im neuen Erasmus+ Programm.

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Tagespauschalen für das Projektjahr 2024 und 2025 (akademisches Jahr 2024/25 und 2025/26)

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  • L?ndergruppe 1: Tagessatz 180 Euro

Belgien, D?nemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Schweden

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  • L?ndergruppe 2: Tagessatz 160 Euro

Griechenland, Malta, Portugal, Spanien, Zypern, Estland, Lettland, Slowakei, Tschechische Republik

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  • L?ndergruppe 3: Tagessatz 140 Euro

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rum?nien, Serbien, Mazedonien, Türkei, Ungarn, Slowenien

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Wie kann ich mich bewerben und wie wird die F?rderung vergeben?

Planen Sie eine Teilnahme, wenden Sie sich bitte mit angemessenem Vorlauf (8 Wochen Minimum) an das Erasmus-Büro im Akademischen Auslandsamt (Kontakt s. unten). F?rdermittel werden von der Hochschulkoordinatorin j?hrlich neu beantragt. Die Vergabe der F?rderung erfolgt in der Reihenfolge der Beantragung. Sollte es dennoch zu einer Konkurrenzsituation kommen, erh?lt der Bewerber bzw. die Bewerberin den Zuschlag, der/die im/in vorangegangenen akademischen Jahr(en) nicht bereits an einer Mobilit?t teilgenommen hat.?

Bitte beachten:?aufgrund steigender Teilnehmendenzahlen und h?heren Kosten (u.a. durch die Bedienung des Intensivprogramms BIP) bei stagnierendem Budget ist die F?rderung derzeit i.d.R. auf 1 Arbeitswoche = 5 F?rdertage zuzüglich Reisetage begrenzt.?

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An wen wende ich mich?

Stellvertretende Leiterin | Erasmus+ Hochschulkoordinatorin
Akademisches Auslandsamt

Startseite:

E-Mail:

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Hinweise zum Versicherungsschutz

Mit einem Erasmus+ Mobilit?tszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU KOM, die NA DAAD noch die Universit?t Augsburg haften für Sch?den, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Besch?digung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.


Mit dem Grant Agreement verpflichten sich die Gef?rderten, selbst für folgenden Versicherungsschutz zu sorgen:

  • Ggf. Reiseversicherung
  • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
  • Versicherung für Unf?lle (im Rahmen von Dienstreisen sind die Teilnehmer unfallversichert) und schwere Erkrankungen (einschlie?lich Voll- oder Teilarbeitsunf?higkeit)
  • Risikolebensversicherung (einschlie?lich Rückführung aus dem Ausland)

Darüber hinaus sollten Teilnehmer im Besitz einer europ?ischen Krankenversicherungskarte sein.

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Informationen zur Datenverarbeitung im Erasmus-Programm

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Staff Week Angebote

? Universit?t Augsburg

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In aller Kürze

Video Personalmobilit?t
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