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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Grundlagen des Rechts

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Prof. Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard)

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Juristische Fakult?t / H?rsaal 1009

Aktuelles

Neuerscheinung: Die begrenzte Regulierungswirkung von ESG-Offenlegungspflichten

Im Bereich des Nachhaltigkeitsrechts hat die Bedeutung von Informationspflichten in den letzten Jahren extrem zugenommen. Dafür ist einerseits die sog. Nachhaltigkeitsberichterstattung verantwortlich, die durch die 2022 verabschiedete Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie der EU (engl.: Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) ihr H?hepunkt erreicht hat. Die Neuerung im Vergleich zur herk?mmlichen Finanzberichterstattung besteht darin, dass nicht nur über die Risiken von ESG-Faktoren (Environment - Social - Governance) für das Unternehmen (sog. Outside-In-Perspektive) zu berichten ist, sondern auch über die Auswirkungen der Unternehmenst?tigkeit auf ESG-Belange (Inside-Out-Perspektive). Andererseits setzt auch die Lieferkettenregulierung, die in Europa 2024 durch die Lieferkettensorgfaltspflichtenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directve - CSDDD) vereinheitlicht wurde, wesentlich auf Informationspflichten. Dabei geht es ausschlie?lich um die Inside-Out-Perspektive. Obwohl beide Regulierungsakte durch die Ende 2025 verabschiedete Omnibus-Richlinie in ihrem Anwendungsbereich beschr?nkt wurden, ist doch der Regulierungsmechanismus im Kern erhalten geblieben. In einem aktuellen Beitrag für ein Themen von "Die Verwaltung", der online schon vorab einsehbar ist, analysiert Prof. Hellgardt den Regulierungsmechanismus der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er zeigt auf, dass Pflichten zur Ver?ffentlichung von Inside-Out-Risiken letztlich darauf abzielen, durch Marktreaktionen eine Verhaltens?nderung bei berichtspflichtigen Unternehmen zu indizieren. Dieser Mechanismus erscheint auf den ersten Blick als eine "Softlaw"-Alternative zur "harter" Regulierung mittels Verboten. Eine genauere Analyse zeigt aber, dass dieser Regulierungsansatz vor einer Vielzahl rechtlicher und praktischer Probleme steht, die den Regulierungserfolg ?u?erst zweifelhaft erscheinen lassen. Gleichzeitig werden die Unternehmen dadurch aber mit hohen Compliance-Kosten belastet.

Antrittsvorlesung von Prof. Hellgardt

Am 5. Dezember 2025 hat Prof. Hellgardt - in einer gemeinsamen Veranstaltung mit Prof. Hübner - seine Antrittsvorlesung an der Universit?t Augsburg gehalten. Angesichts der besorgniserregenden Entwicklungen der Rechtsstaatlichkeit in den USA, ging er der Frage nach dem Verh?ltnis von Freiheit und Privatrecht nach. Die Antrittsvorlesung untersuchte systematisch das Verh?ltnis von Freiheit und Privatrecht und fragte, ob Privatrecht einen Beitrag zur Abwehr autorit?rer Entwicklungen leisten kann. Dazu wurden zun?chst drei historische und theoretische Freiheitsverst?ndnisse betrachtet: die formale Freiheit des 19. Jahrhunderts, die materiale und prozedurale Freiheit der Nachkriegszeit sowie die individualisierte Freiheit der Gegenwart. Darauf aufbauend analysierte Prof. Hellgardt, wie moderne Entwicklungen – Digitalisierung, Personalisierung des Rechts, Subscription Economy und Identit?tspolitik – das Privatrecht transformieren und zugleich neue Gef?hrdungen schaffen: die Verst?rkung sozialer Ungleichheit, die Zersplitterung der ?ffentlichkeit durch digitale Plattformen sowie Risiken eines datengetriebenen, algorithmischen Totalitarismus. Historische Rückblicke auf NS Zeit und DDR zeigten, wie leicht Privatrecht für totalit?re Zwecke instrumentalisiert werden kann. Zwei aktuelle Ans?tze, die Eigenst?ndigkeit des Privatrechts verfassungsrechtlich zu schützen oder eine ?Privatrechtslogik“ ohne Grundrechte zu revitalisieren, bewertete Prof. Hellgardt als unzureichend. Entscheidend sei nicht das Privatrecht selbst, sondern die Haltung seiner Adressaten: Nur wenn Privatrecht pers?nliche Verantwortung st?rkt, k?nne es zu einer resilienten, freiheitlichen Gesellschaft beitragen. Der um Fu?noten erg?nzte Text der Antrittsvorlesung wird in Kürze in der Juristenzeitung (JZ) erscheinen.

Tagung zur Individualisierung des Rechts

Am 31. Oktober/1. November 2025 veranstaltete Prof. Hellgardt gemeinsam mit Prof. Busch von der Universit?t Osnabrück eine Tagung unter dem Titel "The Law between Singularity and Equality" im Harnack-Haus in Berlin. Unter den Schlagworten ?personalized law“ und ?granular law“ wird aktuell kontrovers über M?glichkeiten und Grenzen eines datenbasierten Rechts diskutiert, das die soziale Wirklichkeit viel granularer erfasst, als dies bislang m?glich war. Befürworter erhoffen sich davon ein h?heres Ma? an Einzelfallgerechtigkeit, Kritiker sehen Gefahren für die Privatsph?re und eine Erosion des Gleichheitsgrundsatzes. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Tagung der Frage nachgegangen, ob das Verh?ltnis von Gleichheit und Singularit?t in der Datengesellschaft neu kalibriert werden muss. Dazu wurde das Spannungsfeld von Singularit?t und Gleichheit aus interdisziplin?rer Perspektive vermessen. Neben juristischen und soziologischen Perspektiven, wurden auch Ans?tze anderer F?cher wie Data Science, Ethik und Volkswirtschaftslehre einbezogen. Im Rahmen von zw?lf Vortr?gen wurde das Thema von ganz unterschiedlichen Blickwinkeln aus analysiert. Dabei zeigte sich, dass es im Detail wesentliche Unterschiede macht, ob das Recht wirklich auf jeden individuellen Adressaten zugeschnitten oder lediglich weiter granularisiert wird. Die Ergebnisse der Tagung erscheinen demn?chst im Rahmen eines Blog-Symposions auf dem Oxford Business Law Blog. Au?erdem wird ein Tagungsbericht in der Juristenzeitung (JZ) ver?ffentlicht. Die Tagung war eine gemeinsame Veranstaltung im Rahmen der Forschungsprojekte ?Granular Society - Granular Law?“ (Christoph Busch, Osnabrück) und ?Regulatory Instruments in the Real World“ (Alexander Hellgardt, Augsburg), die beide durch einen Momentum Grant der VolkswagenStiftung gef?rdert werden.

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